Alle Ratgeber
Absolutes vs. eingeschränktes Haltverbot – der Unterschied
1 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 17. Oktober 2026
Zwei Schilder, die ähnlich aussehen, aber Unterschiedliches erlauben: das absolute und das eingeschränkte Haltverbot.
Vereinfachte Erklärung zum Lernen – keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Absolutes Haltverbot
Rotes Kreuz auf blauem Grund: Hier darfst du überhaupt nicht halten – auch nicht kurz.
Eingeschränktes Haltverbot
Ein roter Schrägstrich auf blauem Grund: Halten ist bis zu drei Minuten erlaubt, zum Beispiel zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Parken ist verboten.
Anfang, Mitte, Ende
Kleine Pfeile auf dem Schild zeigen, ob das Verbot hier beginnt, weitergeht oder endet. Alle Varianten findest du im Schilder-Lexikon.
Weiter geht’s
Weitere Ratgeber
- Rechts vor links – einfach erklärtWann gilt rechts vor links, wann nicht – und wie du die Regel an Kreuzungen sicher anwendest.
- Kreisverkehr richtig fahren: Blinken, Vorfahrt, AusfahrenWer hat im Kreisverkehr Vorfahrt, wann blinkst du und wie fährst du sicher wieder raus?
- Vorfahrt in Deutschland – alle Regeln im ÜberblickVon Ampel über Schilder bis rechts vor links: In welcher Reihenfolge die Vorfahrtsregeln gelten.