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Autofahrer und Radfahrer: Abstand, Abbiegen, Radwege
1 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 17. Oktober 2026
Radfahrer sind ungeschützt. Als Autofahrer trägst du deshalb besondere Verantwortung.
Vereinfachte Erklärung zum Lernen – keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Überholen
Beim Überholen von Radfahrern gilt ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts. Ist das nicht möglich, wird nicht überholt.
Abbiegen
Beim Rechtsabbiegen haben Radfahrer, die geradeaus weiterfahren, Vorrang. Schulterblick nicht vergessen.
Radwege
Radwege sind für Fahrräder – Autos dürfen dort nicht fahren oder parken. Die Schilder dazu findest du im Lexikon.
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